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sowie unsere
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im PDF Format können Sie selbstverständlich auch direkt ansehen oder herunterladen.
Sie benötigen dazu lediglich den kostenlos erhältlichen
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®
Reader
TM
von
Adobe
®
.
Partnerschaftsvereinbarung zwischen
O
V
Z
- Omnibus Vermittlungs Zentrale Heidelberg GmbH
Hauptstr. 148
D-69207 Sandhausen
und
Firma:
*
Strasse:
*
Land:
*
PLZ:
*
Ort:
*
Tel:
*
Mobil:
Fax:
E-Mail:
*
Ansprechpartner:
*
Beitrittsdatum:
USt-IDNr:
(die MwSt entfällt für
O
V
Z
-Partner aus EU-Ländern nur bei Angabe der USt-IDNr.)
Zahlungsweise:
*
Rechnung
(Nur ½ - jährliche oder jährliche Zahlungsweise möglich.)
Abbuchung
(Hierzu benötigen wir eine Einzugsermächtigung.)
Kontonummer:
(Nur bei Abbuchung)
BLZ:
(Nur bei Abbuchung)
Bank:
(Nur bei Abbuchung)
*
Diese Felder müssen ausgefüllt werden.
Sonderaktion
Jubiläumsangebot! Für 30 Euro im Monat (im ersten Vertragsjahr).
Preise der Basispakete:
(Bitte kreuzen Sie an, welches Paket mit welcher Zahlungsweise Sie möchten)
Zahlungsweise
*
monatlich **
1/4 -jährlich **
1/2 -jährlich
jährlich
Sonderaktion
O
V
Z-Grundpaket
€ 45,86
€ 130,93
€ 257,96
€ 458,60
€ 30,-
Zweigstellenpaket
€ 31,11
€ 88,81
€ 174,98
€ 311,08
Omnibushändlerpaket
€ 29,00
€ 82,00
€ 163,00
€ 290,00
**
Nur bei Abbuchung möglich.
Zuzüglich einmalige Aufnahmegebühr: € 80,00
Alle angegebenen Preise zzgl. MwSt.
Bezirkssparkasse Heidelberg Kto. 8958 (672 500 20) Heidelberg Volksbank Kto. 20 116 005 (672 900 00)
IBA-NR.: DE04 6725 0020 0000 0089 58 SWIFT-BIC.: SOLADES1HDB UST.-Nr.:3249678385 UST-Identnr.: 143451248
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der
O
V
Z
sind wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages.
* Ich habe die allgemeinen Geschäftsbedingungen der
O
V
Z
gelesen und stimme diesen zu.
* Ja ich möchte Partner der
O
V
Z
werden.
Ja ich möchte die Vorteile der Sonderaktion nutzen.
SENDEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
O
V
Z
Omnibus Vermittlungs Zentrale Heidelberg GmbH ( nachfolgend
O
V
Z
)
1. Leistungen
Die
O
V
Z
übernimmt im Rahmen dieses Vertrages Koordinierungsfunktionen und Vermittlungsmöglichkeiten vorwiegend zwischen Personenbeförderungsunternehmen und trägt damit zur optimalen Auslastung von Buskapazitäten bei. Darüber hinaus stellt die
O
V
Z
ein reichhaltiges Serviceangebot zur Verfügung, welches jedoch nicht verbindlicher Bestandteil dieses Vertrages ist.
2. Vergütung
Die vertraglich vereinbarte Vergütung bleibt zunächst für die Dauer von zwei Jahren seit Vertragsschluss verbindlich. In Abständen von zwei Jahren behält sich jedoch die
O
V
Z
eine 8,5% nicht übersteigende Preisanpassung vor, die unter Vorraussetzung Vertragsbestandteil wird:
Dem Vertragspartner wird die Preiserhöhung schriftlich mitgeteilt. Er erhält sodann die Gelegenheit, innerhalb einer Frist von 10 Tagen der Preiserhöhung schriftlich zu widersprechen, wobei der Widerspruch innerhalb der Frist der
O
V
Z
zugegangen sein muss. Geht der Widerspruch nicht fristgerecht ein, so gilt mit Beginn des kommenden Vertragsjahres, das auf die Preiserhöhung folgt, der neue Preis. Die
O
V
Z
verpflichtet sich, den Vertragspartner bei Beginn der Widerspruchsfrist auf die Bedeutung seines Schweigens hinzuweisen.
3. Zahlungen
Zahlungen müssen innerhalb einer Frist von 7 Werktagen nach Vertragsschluss bzw. nach Rechnungsstellung erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Tag der Überweisung an. Ist der Vertragspartner Kaufmann, der nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbebetreibenden zählt, so kommt er nach Ablauf der Zahlungsfrist ohne weitere Mahnung in Verzug.
4. Kündigung
Der Vertrag kann von beiden Seiten schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt werden. Für den Fall der Kündigung durch den Vertragspartner bestehen gegen die
O
V
Z
keine anteiligen Rückforderungsansprüche bzgl. solcher Vergütungen, die für einen Zeitraum gezahlt wurden, der zum Zeitpunkt der Kündigung ein Jahr unterschreitet. Das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5. Unberechtigte Weitervermittlung
Dem Vertragspartner ist es untersagt, ohne ausdrückliches schriftliches Einverständnis der
O
V
Z
Informationen und Aufträge, die er von der
O
V
Z
erhalten hat, sei es unmittelbar oder mittelbar durch Vertragspartner der
O
V
Z
, an Dritte weiterzugeben. Der Vertragspartner verpflichtet sich, im Falle der Weitergabe von Informationen und Aufträgen an andere Vertragspartner, die
O
V
Z
stets als Informations- oder Auftragsquelle zu benennen. Handelt der Vertragspartner dieser Verpflichtung zuwider, so zahlt er als Vertragsstrafe für jeden Einzelfall des Pflichtverstoßes und unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhanges einen Betrag in Höhe von € 2.500,-. Darüber hinaus ist die
O
V
Z
zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.
6. Verjährung
Ansprüche von Vertragspartnern, die Kaufleute sind und nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören, verjähren in drei Monaten. Im übrigen beträgt die Verjährungsfrist sechs Monate.
7. Haftungsausschluss
Die
O
V
Z
zeichnet sich ausser für grobes Verschulden und Vorsatz von jeglicher Haftung - insbesondere wegen Mangelfolgeschäden - frei. In dem Haftungsausschluss sind die
O
V
Z
, deren Organe, Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie Dritte, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit der
O
V
Z
für diese tätig werden, eingeschlossen. Sollte dem Vertragspartner im Rahmen eines Auftrages ein Schaden dadurch entstehen, dass ein Dritter, an den Aufträge vermittelt wurden, die ihm übertragene Leistung nicht oder nicht fehlerfrei erbringt, so haftet die
O
V
Z
nicht. Die
O
V
Z
ist in ihrer Tätigkeit im wesentlichen von den Zusagen Dritter abhängig. Aus diesem Grund kann die
O
V
Z
für eventuelle Falschinformationen keine Haftung übernehmen.
8. Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, der nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbebetreibenden zählt, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, so ist als Gerichtsstand ausschliesslich das Gericht der Niederlassung der
O
V
Z
zuständig.
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(c) 2010
O
V
Z
Heidelberg GmbH - www.ovz.de